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   VG Regensburg, 28.02.2013 - RO 5 K 11.855   

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VG Regensburg, 28.02.2013 - RO 5 K 11.855 (https://dejure.org/2013,7863)
VG Regensburg, Entscheidung vom 28.02.2013 - RO 5 K 11.855 (https://dejure.org/2013,7863)
VG Regensburg, Entscheidung vom 28. Februar 2013 - RO 5 K 11.855 (https://dejure.org/2013,7863)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Internetvermittlungsverbot, Glücksspiele, Lotterien, Klageänderung, Notifizierungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (26)

  • VG Regensburg, 28.02.2013 - RO 5 K 12.1196

    Berufsausübungsfreiheit; Berufswahlfreiheit; DDR-Gewerbeerlaubnis;

    Auszug aus VG Regensburg, 28.02.2013 - RO 5 K 11.855
    Diesbezüglich ist ein Rechtstreit unter dem Az: RO 5 K 12.1196 (früher RO 5 K 08.692 u. RO 5 K 11.1247) anhängig.

    Damals war unter dem Az. RO 5 K 08.692 beim Gericht bereits eine Feststellungsklage der Klägerin gegen den Beklagten wegen eines ablehnenden Bescheides der Regierung der Oberpfalz vom 4.4.2008 für das Jahr 2008 anhängig, die derzeit unter dem Az. RO 5 K 12.1196 (früher RO 5 K 08.692 und RO 5 K 11.1247) geführt wird.

    Die Klageanträge zu 1. und 2. sind auch nicht wegen doppelter Rechtshängigkeit mit den im Verfahren RO 5 K 12.1196 zuletzt gestellten Anträgen zu 2 a) bis e ) unzulässig.

    Im Verfahren RO 5 K 12.1196 ging es ursprünglich um einen Ablehnungsbescheid der Regierung der Oberpfalz vom 4.4.2008 zu einem Antrag auf Erlaubnis der Internetvermittlung nach der auf ein Jahr, d.h. auf das Jahr 2008, befristeten Übergangsregelung des § 25 Abs. 6 GlüStV.

    Die Feststellungsanträge beziehen sich im Verfahren RO 5 K 12.1196 dort bei 2 a) nur auf die Internetvermittlung von Lotterien und auch anderen Glückspielen in der Zeit vom 1.1.2008 bis 30.6.2012, also nicht auf alle Vertriebswege, und bei den Feststellungsanträgen zu 2 b) bis e) auf gänzlich andere Streitgegenstände als im Verfahren RO 5 K 11.855.

    Wie sich aus dem Klagevorbringen der Klägerseite im Verfahren RO 5 K 12.1196 ergibt, hatte die Klägerin vor Inkrafttreten des GlüStV einen Jahresgewinn von deutschlandweit 9 Mio. Euro.

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus VG Regensburg, 28.02.2013 - RO 5 K 11.855
    Diese Ziele, insbesondere das Ziel der Bekämpfung der Spiel- und Wettsucht, sind vom Bundesverfassungsgericht als überragend wichtige Gemeinwohlziele qualifiziert worden, da die Spielsucht zu schwerwiegenden Folgen nicht nur für die Betroffenen selbst, sondern auch für die Gemeinschaft führt (vgl. BVerfGE 115, 276).

    Dies war dem Gesetzgeber aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.3.2006 - 1 BvR 1054/01 - NJW 2006, S. 1216 ff. - auch bekannt.

    Auch das Bundesverfassungsgericht sieht ein Internetverbot daher als zulässig an (BVerfGE 115, 276).

  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 30/10

    Verbot des Angebots privater Sportwetten und anderer Glücksspiele im Internet

    Auszug aus VG Regensburg, 28.02.2013 - RO 5 K 11.855
    Dies haben sowohl das Bundesverwaltungsgericht in der Entscheidung vom 1.6.2011 - 8-C 5/10 - als auch der BGH in der Entscheidung vom 28.9.2011 Az. I ZR 30/10 festgestellt.

    Dabei fällt insbesondere auch die für das Internet typische besonders leichte und ständige Zugänglichkeit zu einem sehr großen internationalen Spielangebot ins Gewicht (vgl. EuGH Carmen Media Rz. 103 und auch BGH vom 28.9.2011 a.a.O. Rnr. 51 und BVerwG a.a.O. Rnr. 34).

    Zur unionsrechtlichen Unzulässigkeit des § 4 Abs. 4 GlüStV kann dieser Umstand aber nicht führen, weil die Gefahren für die Sozialordnung, die sich aus der derzeitigen Duldung des Abschlusses von Internetwetten für Pferderennen ergeben, wegen des beschränkten Teilnehmerkreises deutlich geringer sind als diejenigen der anderen von § 4 Abs. 4 GlüStV erfassten Glücksspiele (so BGH vom 28.9.2011 a.a.O., Rnr. 70 und auch BVerwG vom 1.6.2011 a.a.O. Rnr. 42 m.w.N.).

  • EuGH, 08.09.2010 - C-316/07

    Stoß - Art. 43 EG und 49 EG - Niederlassungsfreiheit - Freier

    Auszug aus VG Regensburg, 28.02.2013 - RO 5 K 11.855
    Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 18.10.2012, Az. III ZR 196 einen unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruch und einen hinreichend qualifizierten Verstoß gegen Unionsrecht abgelehnt, weil bis zu den Urteilen des Europäischen Gerichtshofes vom 8.9.2010 (C-316/07 - Stoß u.a.; C-46/08 - Carmen Media; C-409/06 Winnerwetten) ein Verstoß des bayerischen Sportwettenmonopols gegen das unionsrechtliche Kohärenzgebot nicht mit der notwendigen Klarheit feststand.

    Bis zum Vorliegen hinreichend belastbarer wissenschaftlicher Erkenntnisse zum Suchtpotential und zu den damit verbundenen Suchtgefahren von Sportwetten waren und sind die zuständigen Stellen nach Auffassung des BVerwG nicht gehindert, nach Maßgabe des Glücksspielstaatsvertrages präventiv restriktive Maßnahmen zu ergreifen, ohne das Ausmaß negativer Entwicklungen im Einzelnen zu kennen oder gar abwarten zu müssen (so BVerwG a.a.O., Rnr. 75 mit Hinweis auf EuGH vom 8.9.2010 - C-316/07).

    Es reicht aus, wenn der Mitgliedstaat alle Umstände darlegt, anhand deren sich ein zur Entscheidung berufenes Gericht darüber vergewissern kann, dass die Maßnahme tatsächlich dem Gebot der Verhältnismäßigkeit genügt (so BGH a.a.O. Rnr. 53 m.w.N., EuGH vom 8.9.2010, C-316/07 - Markus Stoß u.a.).

  • BVerwG, 24.11.2010 - 8 C 13.09

    Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung; Dienstleistungsfreiheit; Einnahmen;

    Auszug aus VG Regensburg, 28.02.2013 - RO 5 K 11.855
    Entgegen der Auffassung der Klägerseite erfasst der unionsrechtliche Anwendungsvorrang jedoch nur das in § 10 Abs. 2 und Abs. 5 GlüStV normierte staatliche Sportwettenmonopol und nicht den in § 4 Abs. 1 GlüStV geregelten Erlaubnisvorbehalt noch die Einschränkung nach Art. 2 Abs. 1 AGGlüStV (vgl. BVerwG vom 24.11.2010 - 8 C 13.09 Rnr. 77).

    Würde ein Rechtsanspruch bestehen, wenn keine Versagungsgründe vorliegen, könnten mit den Zielen des Glücksspielstaatsvertrages nicht vereinbare Angebotserweiterungen nicht mehr verhindert werden (so auch BVerwG vom 24.11.2010 - 8 C 13.09, Rnr. 83).

  • VG Regensburg, 13.09.2012 - RO 5 K 11.616

    Werbeauflagen für Lotterieeinnehmer; Kohärenzprüfung; behördlicher

    Auszug aus VG Regensburg, 28.02.2013 - RO 5 K 11.855
    Wie dem Gericht aus dem Verfahren RO 5 K 11.616 bekannt ist, existiert auch im Bereich des Lottospielens selbst nach der Auffassung von Prof. Stöver eine vorhandene Suchtproblematik und es besteht eine Komorbidität mit anderen Erkrankungen (Befragung des Suchtforschers Prof. Dr. Heino Stöver, Bl. 7/8 des GA im Verfahren RO 5 K 11.616).

    Nach einer weiteren Studie von Prof. Dr. Tilmann Becker können 500 bis maximal 5.000 Personen in der erwachsenen deutschen Bevölkerung immerhin als "pathologische Lottospieler" bezeichnet werden (Bl. 8 GA im Verfahren RO 5 K 11.616).

  • BVerwG, 01.06.2011 - 8 C 5.10
    Auszug aus VG Regensburg, 28.02.2013 - RO 5 K 11.855
    Das Gericht hat mit Schreiben vom 10.8.2011 die Beteiligten auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 1.6.2011 (8 C 5.10) zum Internetvertriebs- und Werbeverbot sowie auf weitere Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.7.2011 (8 C 11.10 Rz. 53) zum Erlaubnisvorbehalt hingewiesen und angeregt zu prüfen, ob das Erlaubnisverfahren wieder aufgegriffen werden und der Erlaubnisantrag auf zulässige Vertriebswege eingeschränkt werden sollte und die von der Erlaubnisbehörde geforderten Konzepte und Nachweise der Behörde vorgelegt werden könnten.

    Es werde auch nicht die Ansicht geteilt, dass mit den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 1.6.2011 (8 C 5.10) geklärt sei, dass das repressive Verbot mit Befreiungsbehalt sowie das Internetverbot auch für den Lotteriebereich europarechtlich Bestand hätten.

  • EuGH, 13.11.2003 - C-42/02

    Lindman

    Auszug aus VG Regensburg, 28.02.2013 - RO 5 K 11.855
    Damit kam der Gesetzgeber auch seiner vom EuGH geforderten Darlegungslast für Rechtfertigungsgründe nach (vgl. EuGH vom 13.11.2003 Rs. C-42/02 - Lindmann Rnr. 25).
  • BGH, 24.01.2013 - I ZR 171/10

    BGH legt EuGH Fragen zur Neuregelung des Glücksspielrechts vor

    Auszug aus VG Regensburg, 28.02.2013 - RO 5 K 11.855
    Hinsichtlich des neuen GlüÄndStV hat der BGH zwischenzeitlich auch die Fragen der Kohärenz wegen der Liberalisierung des Glücksspielrechts in Schleswig-Holstein dem EuGH vorgelegt (siehe BGH vom 24.1.2013, Az. I ZR 171/10).
  • BVerfG, 12.12.2006 - 1 BvR 2576/04

    Erfolgshonorare

    Auszug aus VG Regensburg, 28.02.2013 - RO 5 K 11.855
    Der Beurteilungsspielraum ist erst dann überschritten, wenn die Erwägungen des Gesetzgebers so offensichtlich fehlsam sind, dass sie vernünftigerweise keine Grundlage für die angegriffenen gesetzgeberischen Maßnahmen abgeben können (vgl. BVerfGE 117, 163, 183 m.w.N.).
  • BVerwG, 31.03.1987 - 1 C 32.84

    Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Wohnsitzverlegung -

  • BVerwG, 24.11.2010 - 8 C 14.09

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder;

  • BVerwG, 24.11.2010 - 8 C 15.09

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder;

  • BVerwG, 18.01.2011 - 6 B 61.10

    Tierhaltung; Genehmigungsvorbehalt

  • EuGH, 08.09.2009 - C-42/07

    Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch Internetglücksspiel-Verbote

  • EuGH, 03.06.2010 - C-203/08

    Ein Mitgliedstaat darf den Betrieb von Glücksspielen im Internet verbieten

  • EuGH, 09.09.2010 - C-64/08

    Die österreichischen Rechtsvorschriften, die das Recht zum Betrieb von

  • EuGH, 30.06.2011 - C-212/08

    Ein Monopol für Pferdewetten außerhalb von Rennplätzen kann gerechtfertigt sein,

  • OLG Bremen, 12.10.2012 - 2 U 61/12

    Zulässigkeit der Veranstaltung von Glücksspiel im Internet; Regelungsgehalt des

  • OLG Köln, 30.11.2012 - 6 U 114/10

    Wettbewerbswidrigkeit des Veranstaltens von Glücksspielen im Internet

  • VG Berlin, 07.10.2010 - 35 K 262.09

    Staatliches Sportwettenmonopol im Land Berlin

  • VG Köln, 18.11.2010 - 1 K 3352/07

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten für einen auf Gibraltar ansässigen

  • BFH, 19.05.2008 - V B 29/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Geltendmachung von Verfahrensmängeln, sachliche und

  • BVerwG, 11.07.2011 - 8 C 11.10

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder;

  • BVerwG, 05.01.2012 - 8 B 62.11

    Unerlaubtes Glücksspiel; Untersagung; Untersagungsverfügung; Dauerverwaltungsakt;

  • BVerwG, 19.09.2012 - 8 B 53.12

    Revisionszulassung; Untersagung der Vermittlung von Sportwetten und besonderes

  • VG Regensburg, 28.02.2013 - RO 5 K 12.1196

    Lotterievermittlung im Internet, Kohärenz des § 4 Abs. 4 GlüStV und § 5 Ab. 3

    Die Klageanträge zu 1. und 2. sind nicht wegen doppelter Rechtshängigkeit mit den im Verfahren RO 5 K 11.855 zuletzt gestellten Anträgen unzulässig.

    Im Verfahren RO 5 K 11.855 ist Streitgegenstand der Ablehnungsbescheid von 2.3.2009, mit dem nicht nur der Vertriebsweg Internet, sondern alle beantragten Vertriebswege ab dem Jahr 2009 abgelehnt wurden.

    Die Feststellungsanträge beziehen sich im Verfahren RO 5 K 12.1196 dort bei 2 a) nur auf die Internetvermittlung von Lotterien und auch anderen Glückspielen in der Zeit vom 1.1.2008 bis 30.6.2012, also nicht auf alle Vertriebswege, und bei den Feststellungsanträgen zu 2 b) bis e) auf gänzlich andere Streitgegenstände als im Verfahren RO 5 K 11.855.

  • OVG Saarland, 26.11.2013 - 3 A 106/12

    Nachträgliche Feststellung der Zulässigkeit einer gewerblichen

    in diesem Sinne auch VG Regensburg, Urteile vom 28.2.2013 - RO 5 K 12.1196 - sowie - RO 5 K 11.855 -, juris.
  • VGH Bayern, 12.12.2016 - 10 BV 13.1006

    Vermittlung von Lotterien im Internet - Feststellungsinteresse nach Erledigung

    Die Rechtsvorgängerin der Klägerin stellte am 19. September 2008 einen weiteren, in einem Parallelverfahren rechtshängig gemachten Antrag, ihr (hilfsweise) nach § 4 Abs. 1, 2 GlüStV 2008 eine Erlaubnis zur Lotterievermittlung ab dem 1. Januar 2009 (vornehmlich) im Internet zu erteilen; diese zuletzt u.a. für den Zeitraum ab 1. Juli 2012 verfolgte Verpflichtungsklage blieb erfolglos (BayVGH, U.v. 12.12.2016 - 10 BV 13.1005 - VG Regensburg, U.v. 28.2.2013 - RO 5 K 11.855 -).
  • VGH Bayern, 12.12.2016 - 10 BV 13.1005

    Vermittlung von Lotterien im Internet - Feststellungsinteresse nach Erledigung

    unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Regensburg - RO 5 K 11.855 -.
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